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25. November 2024
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Neue Beschwerdeentscheide i. S. Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum

Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum

28.04.2023 | Sprache: Deutsch

2020.DIJ.3133

Die ausschliessliche Wohnnutzung gemäss Art. 11b Abs. 1 HStG schliesst jede andere Art der Grundstücknutzung aus. Werden mehrere Grundstücke (Stockwerkeinheiten) erworben, kann ausschliesslich dasjenige Grundstück von der Steuer befreit werden, das der Erwerberin bzw. dem Erwerber als Hauptwohnsitz dient (E. 4.2).


Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum

13.12.2022 | Sprache: Deutsch

2020.DIJ.5380

Nach dem Bezug des Wohneigentums muss der Erwerber oder die Erwerberin dieses während zweier Jahre ununterbrochen als seinen Hauptwohnsitz nutzen. Veräussert er es vorher oder nimmt er an einem anderen Ort Hauptwohnsitz, auch bloss vorübergehend, wird die Handänderungssteuer fällig (E. 4.2).


Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum

31.03.2023 | Sprache: Deutsch

2020.DIJ.5511

Für das nachträgliche Steuerbefreiungsverfahren konkretisiert Art. 17a Abs. 1 HStG die Mitwirkungspflicht dahingehend, dass die Erwerberin bzw. der Erwerber den Nachweis der Voraussetzungen zur Steuerbefreiung gemäss Art. 11b HStG dem Grundbuchamt innert Frist unaufgefordert zu erbringen hat. Das Grundbuchamt muss nicht aktiv werden. Verpasst eine gesuchstellende Person die Frist, fällt die Stundung automatisch dahin, selbst wenn die Voraussetzungen gemäss Art. 11b HStG an sich erfüllt wären (E. 4.2).


Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum

09.01.2023 | Sprache: Deutsch

2021.DIJ.6193

Verpasst eine gesuchstellende Person die Frist für den Nachweis der Voraussetzungen zur Steuerbefreiung, fällt die Stundung automatisch dahin. Ungenügende Begründung der Beschwerde. Keine Wiederherstellung der Frist.


Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum

02.12.2022 | Sprache: Deutsch

2021.DIJ.8829

Die gesuchstellenden Personen können die gesamte Stundungsfrist zum Nachweis der zweijährigen Wohnsitzdauer nutzen, sofern die Stundung der Handänderungssteuer nicht vorher rechtskräftig aufgehoben und das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung abgewiesen worden ist (E. 4.2).


Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum

24.03.2023 | Sprache: Deutsch

2022.DIJ.374

Der Nachweis, dass die Voraussetzungen zur nachträglichen Steuerbefreiung erfüllt sind, ist vor Ablauf der Stundungsfrist einzureichen. Gesuchstellende Personen sind dazu auch ohne Aufforderung der Behörden verpflichtet (E. 4).


Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum

25.10.2022 | Sprache: Deutsch

2022.DIJ.4183

Befindet sich das Rechtsdomizil einer Firma an der Wohnadresse der erworbenen Liegenschaft, liegt keine ausschliessliche Wohnnutzung vor (E. 4.2).


Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum

25.10.2022 | Sprache: Französisch

2020.DIJ.8520

Für das nachträgliche Steuerbefreiungsverfahren konkretisiert Art. 17a Abs. 1 HStG die Mitwirkungspflicht dahingehend, dass die Erwerberin bzw. der Erwerber den Nachweis der Voraussetzungen zur Steuerbefreiung gemäss Art. 11b HStG dem Grundbuchamt innert Frist unaufgefordert zu erbringen hat. Verpasst eine gesuchstellende Person die Frist, fällt die Stundung automatisch dahin, selbst wenn die Voraussetzungen gemäss Art. 11b HStG an sich erfüllt wären (E. 4.2).


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Beschwerdeentscheide

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