Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum
28.04.2023 | Sprache: Deutsch
Die ausschliessliche Wohnnutzung gemäss Art. 11b Abs. 1 HStG schliesst jede andere Art der Grundstücknutzung aus. Werden mehrere Grundstücke (Stockwerkeinheiten) erworben, kann ausschliesslich dasjenige Grundstück von der Steuer befreit werden, das der Erwerberin bzw. dem Erwerber als Hauptwohnsitz dient (E. 4.2).
Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum
13.12.2022 | Sprache: Deutsch
Nach dem Bezug des Wohneigentums muss der Erwerber oder die Erwerberin dieses während zweier Jahre ununterbrochen als seinen Hauptwohnsitz nutzen. Veräussert er es vorher oder nimmt er an einem anderen Ort Hauptwohnsitz, auch bloss vorübergehend, wird die Handänderungssteuer fällig (E. 4.2).
Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum
31.03.2023 | Sprache: Deutsch
Für das nachträgliche Steuerbefreiungsverfahren konkretisiert Art. 17a Abs. 1 HStG die Mitwirkungspflicht dahingehend, dass die Erwerberin bzw. der Erwerber den Nachweis der Voraussetzungen zur Steuerbefreiung gemäss Art. 11b HStG dem Grundbuchamt innert Frist unaufgefordert zu erbringen hat. Das Grundbuchamt muss nicht aktiv werden. Verpasst eine gesuchstellende Person die Frist, fällt die Stundung automatisch dahin, selbst wenn die Voraussetzungen gemäss Art. 11b HStG an sich erfüllt wären (E. 4.2).
Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum
09.01.2023 | Sprache: Deutsch
Verpasst eine gesuchstellende Person die Frist für den Nachweis der Voraussetzungen zur Steuerbefreiung, fällt die Stundung automatisch dahin. Ungenügende Begründung der Beschwerde. Keine Wiederherstellung der Frist.
Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum
02.12.2022 | Sprache: Deutsch
Die gesuchstellenden Personen können die gesamte Stundungsfrist zum Nachweis der zweijährigen Wohnsitzdauer nutzen, sofern die Stundung der Handänderungssteuer nicht vorher rechtskräftig aufgehoben und das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung abgewiesen worden ist (E. 4.2).
Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum
24.03.2023 | Sprache: Deutsch
Der Nachweis, dass die Voraussetzungen zur nachträglichen Steuerbefreiung erfüllt sind, ist vor Ablauf der Stundungsfrist einzureichen. Gesuchstellende Personen sind dazu auch ohne Aufforderung der Behörden verpflichtet (E. 4).
Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum
25.10.2022 | Sprache: Deutsch
Befindet sich das Rechtsdomizil einer Firma an der Wohnadresse der erworbenen Liegenschaft, liegt keine ausschliessliche Wohnnutzung vor (E. 4.2).
Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum
25.10.2022 | Sprache: Französisch
Für das nachträgliche Steuerbefreiungsverfahren konkretisiert Art. 17a Abs. 1 HStG die Mitwirkungspflicht dahingehend, dass die Erwerberin bzw. der Erwerber den Nachweis der Voraussetzungen zur Steuerbefreiung gemäss Art. 11b HStG dem Grundbuchamt innert Frist unaufgefordert zu erbringen hat. Verpasst eine gesuchstellende Person die Frist, fällt die Stundung automatisch dahin, selbst wenn die Voraussetzungen gemäss Art. 11b HStG an sich erfüllt wären (E. 4.2).
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