Die Grundbuchämter des Kantons Bern sind über die Feiertage geschlossen wie folgt:
Ab Dienstag, 24. Dezember 2024, nachmittags bis und mit 27. Dezember 2024
Ab Dienstag, 31. Dezember 2024, nachmittags bis und mit 3. Januar 2025
Elektronische Eingaben gestützt auf Art. 40 GBV sowie dringliche Anmeldungen von Behör-den und Gerichten gemäss Art. 48 Abs. 2 GBV sind während dieser Zeit möglich und werden rückwirkend auf den Zeitpunkt des Einganges im Grundbuch behandelt.